1. Geltungsbereich und Unternehmerstatus
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen FUNDKRAFT, Inhaber Felix Hiltel, Walleterstraße 3, 92265 Edelsfeld („Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über die angebotenen digitalen Dienstleistungen.
1.2Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
2.1Grundlage des Vertrags sind das individuelle Angebot, diese AGB und – soweit einschlägig – weitere ausdrücklich einbezogene Anlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und technische/organisatorische Maßnahmen.
2.2Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, Unterzeichnung, ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch einen anderen eindeutig dokumentierten Annahmevorgang zustande.
2.3Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor. Der Auftraggeber erhält vor Vertragsschluss Gelegenheit, von den AGB Kenntnis zu nehmen.
3. Leistungen und Leistungsumfang
3.1Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot. Standardleistungen können insbesondere die Prüfung und Optimierung von Google-Unternehmensprofilen, die Pflege von Unternehmensinformationen, Kategorien, Leistungen, bereitgestellten Medien, Beiträgen und Bewertungsantworten sowie die Prüfung lokaler Online-Einträge umfassen.
3.2Die Leistung wird grundsätzlich vollständig remote erbracht. Vor-Ort-Termine, eigene Foto-/Videoaufnahmen, Google Ads, umfassende Website-Erstellung oder vollständige SEO-Betreuung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
3.3Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Tätigkeit im vereinbarten Umfang, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Platzierung, Reichweite, Zahl von Anfragen, Bewertungen oder Umsätzen.
3.4Leistungen und Funktionen von Google oder anderen Drittplattformen können sich ändern, eingeschränkt oder eingestellt werden. Der Auftragnehmer schuldet keine Verfügbarkeit oder unveränderte Funktion solcher Drittplattformen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Freigaben, Zugriffsrechte, Texte, Logos, Bilder und sonstigen Materialien rechtzeitig und vollständig bereit.
4.2Passwörter sollen nicht übermittelt werden. Soweit möglich, werden offizielle Rollen- und Berechtigungssysteme der jeweiligen Plattform genutzt.
4.3Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Unternehmensdaten sowie für die rechtliche Zulässigkeit seiner Leistungen, Angebote und Aussagen verantwortlich.
4.4Verzögerungen, die auf fehlenden, verspäteten oder fehlerhaften Mitwirkungen beruhen, verlängern vereinbarte Bearbeitungsfristen angemessen. Entstehender Mehraufwand kann nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
5. Inhalte, Freigaben und Änderungen
5.1Der Auftragnehmer darf Inhalte innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs auf Grundlage der vom Auftraggeber bestätigten Informationen erstellen oder bearbeiten.
5.2Soweit eine Freigabe vereinbart ist, erfolgt die Veröffentlichung erst nach Freigabe durch den Auftraggeber. Für Standardänderungen kann im Angebot eine vorherige generelle Freigabe vereinbart werden.
5.3Änderungswünsche, die über den vereinbarten Paketumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistung und werden nur nach Abstimmung ausgeführt.
6. Rechte an bereitgestellten und erstellten Inhalten
6.1Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung und Weitergabe der bereitgestellten Texte, Logos, Bilder, Marken und sonstigen Inhalte im für den Auftrag erforderlichen Umfang berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.
6.2Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung durch bereitgestellte Inhalte beruhen; dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
6.3An individuell für den Auftraggeber erstellten Texten und sonstigen schutzfähigen Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Geschäftszweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
7. Vergütung, Rechnungsstellung und Verzug
7.1Es gelten die im Angebot genannten Entgelte. Der Auftragnehmer wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird deshalb nicht berechnet und nicht ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.
7.2Einmalige Leistungen werden nach Maßgabe des Angebots abgerechnet. Wiederkehrende Betreuungsleistungen werden monatlich abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.3Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern das Angebot keine andere Frist vorsieht.
7.4Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr kann insbesondere der gesetzliche Verzugszins sowie die gesetzlich vorgesehene Verzugspauschale anfallen.
8. Laufzeit und Kündigung laufender Betreuung
8.1Einmalige Leistungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
8.2Für Betreuung Basic und Betreuung Plus gilt – sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wird – eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab vereinbartem Leistungsbeginn. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform gekündigt werden.
8.3Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
9. Termine und Leistungshindernisse
9.1Angegebene Bearbeitungszeiten sind nur verbindliche Fristen, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
9.2Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch ausstehende Freigaben, fehlende Zugänge, Plattformprüfungen, Verifizierungen, technische Störungen oder sonstige Umstände außerhalb seines Verantwortungsbereichs verursacht werden.
9.3Bei länger andauernden Leistungshindernissen stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab.
10. Drittplattformen und keine Erfolgsgarantie
10.1Google und sonstige Plattformbetreiber entscheiden eigenständig über Freischaltungen, Verifizierungen, Sichtbarkeit, Rankings, Darstellung, Sperrungen und technische Funktionen.
10.2Der Auftragnehmer kann daher insbesondere keine Aufnahme, Wiederherstellung, dauerhafte Freischaltung oder bestimmte Positionierung eines Profils garantieren.
10.3Erkennt der Auftragnehmer ein besonderes Risiko für eine Sperrung oder Ablehnung, wird er den Auftraggeber nach Möglichkeit darauf hinweisen.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
11.2Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien einen gesonderten AVV nach Art. 28 DSGVO.
11.3Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung und für seine eigenen Informationspflichten verantwortlich, soweit er datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist.
12. Haftung
12.1Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
12.2Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
12.3Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.4Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
13. Schlussbestimmungen
13.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung in Betracht käme.
13.2Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand Edelsfeld vereinbart werden. Für sonstige Unternehmer gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich nicht zulässig ist.
13.3Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben unberührt.
13.4Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.